Klassen A
Motorradführerschein in Laubach & Hungen
Hier findest Du alle Informationen zum Motorradführerschein. Wir bieten Dir an:
- Klasse A
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse AM
Außerdem findest Du bei uns ein super gelauntes Team, welches Dich kompetent, freundlich und mit Spaß durch die Führerscheinausbildung begleitet.
Wir freuen uns auf Dich!
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Büro- & Unterrichtszeiten
Bürozeiten Hungen
Montag: 15:00 – 19:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 12:30 Uhr
Unterrichtszeiten Hungen
Montag: 19:30 – 21:00 Uhr
Donnerstag 19:00 – 21:00 Uhr
Bürozeiten Laubach
Dienstag: 17:00 – 19:00 Uhr
Unterrichtszeiten Laubach
Dienstag: 19:30 – 21:00 Uhr
So erreichst Du uns!
Solltest Du noch Fragen, Wünsche oder sonstige Anliegen haben, dann nehme gerne Kontakt mit uns auf!